Ein Weiterer Schritt ffir Europa? Das Common Law und Civil Law aus Europfiischer Perspektive

AuthorJoanne Neary
PositionSenior Sophister, LLB (Ling Germ) Candidate, Trinity College Dublin
Pages113-127
EIN WEITERER
SCHRITT
FUR
EUROPA?
DAS
COMMON
LAW
UND
CIVIL
LAW
AUS
EUROPAISCHER
PERSPEKTIVE
JOANNE
NEARY*
Europa
befindet
sich
an
einem
Scheideweg:
Der Lissabonner
Vertrag
I
ist
in
der
Schwebe
und
tiberall
in
Europa
planen
Politiker
die
nachsten
Schritte -
Juristen
hingegen
fragen
sich,
ob
es
iiberhaupt einen
nachsten Schritt
geben
wird.
Die
EU
hat
bereits
eine
langjkhrige
Entwicklung
hinter
sich:
Civil
Law
und
Common
Law Staaten
befinden
sich
seit
19732
unter
dem
gemeinsamen
Dach
der
damaligen
Europiischen
Wirtschafisgemeinschaft.
Allerdings
haben
sich
die
beiden
Rechtssysteme
nicht nur
angendihert,
sondern
auch
voneinander entfernt,
worauf
spiter
noch
eingegangen
werden
soil.
Somit
stellt
sich
die
Frage,
ob
zukiinftige
weitere
Annaiherungen
der
Rechtssysteme erfolgen
werden,
oder
ob
die
Entwicklung
in
eine
Sackgasse
flihrt?
Im
Rahmen dieses
Aufsatzes
sollen
einerseits
die
historischen
Entwicklungen
und
die
Traditionen
der
beiden
Rechtssysteme,
andererseits ihre
jeweiligen
Besonderheiten
dargestellt
werden.
Die
Unterschiede
des
Common Law
und
des
Civil
Law
werden
in
drei
Abschnitten
behandelt:
Die
historische
Entwicklung
der
Rechtssysteme, die
Quellen
des
Rechts
und
die
bestimmte Art
der
juristischen Denk-
und
Herangehensweise.
Zundichst
werden
die
Rolle
des
Common
Law
und
des
Civil
Law
in
der
EU
beleuchtet, und anschlie~end
soll
untersucht
werden,
ob
Common
Law
und
Civil
Law
hinreichend
miteinander
vereinbar sind,
um
in
beiden
Rechtssystemen
eine
sinnvolle
'
Senior
Sophister,
LLB
(Ling
Germ)
Candidate,
Trinity
College
Dublin. Fur
die
sprachliche
Uberarbeitung
des
Textes
besonderer
Dank
geht
an
Moritz
Mufhling.
Fuir
ihre
Bemerkungen
fiber
vorherigen
Vorworfen
und
ihre
Korrigierungen
m6chte
ich
Karen
McLaughlin
danken.
Ich
m6chte
auch
aul3erdem
noch Prinz
Ferdinand zur Lippe
ffir
all
seine
Hilfe herzlich
danken.
I
(am
19.2.2009).
Dieser Vertrag wurde aber
am
12.
Juni
2008
von
den
Iren
abgelehnt.
2
Beitritt
Grolbritanniens
und Irlands
zu
den Europdischen
Gemeinschaften.
3
Die
Europaische
Wirtschaftsgemeinschaft
wird
nachstehend
als
die
,,EWG"
bezeichnet.
4
Diese
Untertitel
sind
einige
Untertitel
den gelehrten
Zweigert
und
K6tz
in
Zweigert
und
K6tz,
Introduction
to
Comparative
Law
(3.
Aufl.,
Oxford:
Clarendon
Press,
1998),
am
67-72.
0
2009
Joanne
Neary
and
Dublin
University
Law Society

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