Schutzfihigkeit von Non- Fiktionalen Sendeformaten Nach dem Urheberrecht und Wettbewerbsrecht in Deutschland

AuthorFrederike Flechsig
PositionAssessor juris, Magister juris (Universitdt Konstanz), Masterstudentin an der Nottingham Law School, Nottingham Trent University
Pages232-253
SCHUTZFAHIGKEIT
VON
NON-FIKTIONALEN
SENDEFORMATEN
NACH DEM
URHEBERRECHT
UND
WETTBEWERBSRECHT
IN
DEUTSCHLAND
FREDERIKE
B
FLECHSIG
1.
Einleitung
Die
Frage
der
Schutzfthigkeit
von
Sendeformaten
beschdftigt
seit Jahren
viele
LAnder,
denn
der
eigentliche
Formathandel
ist
nicht nur
national
sondern
auch
international
ausgestaltet.
Zum
ersten
Mal kam
die
Diskussion
zum
Formatschutz
im
Jahre
1988
in
Neuseeland
auf,
als
der
Urheber
der
Talentshow 'Opportunity
Knocks',
Hughie
Green,
eine
Klage gegen einen australischen
Rundfunksender
einreichte
mit
dem
Ziel
eine
Urheberrechtsverletzung
festzustellen.'
Die Klage wurde
jedoch
mit
der
Begrtindung
zuriackgewiesen, dass
es
keinen Urheberrechtsschutz
an
Ideen
gibt.
Seit
diesem
Zeitpunkt
wird
weltweit
die
Frage
diskutiert,
ob
Sendeformate
dem
Urheberrechtsschutz
und
dem Schutz
nach
dem
Wettbewerbsrecht
zuganglich
sein
kinnen.
2
Mit
dieser
Frage
beschaftigt
sich
dieser
Artikel.
Dies
soll
anhand
der
Entwicklung
in
Deutschland
beleuchtet werden.
Der
erste Teil
dieses
Artikels behandelt
zundchst
die
Fragestellung,
ob
Sendeformate bereits
den
sonderrechtlichen Urheberrechtsschutz
genieBen.
Der
zweite
Teil setzt
sich
sodann
mit
der Frage
auseinander,
ob
Sendeformate,
auch
lauterkeitsrechtlich
durch
das
UWG
geschatzt
sein
kinnen.
2.
Der
Begriff
des
Formats
Der
Begriff
des
Formats
entstammt
nicht
der
Gesetzessprache, sondern
hat
aus
dem
Sprachgebrauch
der
Medienbranche Eingang
in
die
Assessor
juris,
Magister
juris
(Universitdt
Konstanz),
Masterstudentin
an
der
Nottingham
Law
School,
Nottingham
Trent
University.
Green
v
Broadcasting
Corporation
ofNew
Zealand
[
1988]
2
All
ER
490.
2
Eine
gute
Ubersicht
tiber
die
verschiedenen
Formatschutzfdlle
weltweit
findet
man
bei
Sukhpreet
Singh,
Glimpse
of
Format
Rights
Disputes
Database,
der
Bournemouth University
/27TV%/o20Formats%/o27Dispute
sDatabase
1
989to2007%28c%29SukhpreetSingh.pdf
>
(zuletzt besucht
am
24
Januar
2011).
©
2011
Frederike
B
Flechsig
and
Dublin
University
Law
Society
Non-Fiktionalen
Sendeformaten
urheberrechtliche
Diskussion
iber
den
Schutz
von Fernsehsendungen
gefunden.
3
Der
Begriff
des
Formats
bezeichnet
im
Kontext von Fernsehshows,
das
als
Grundlage
ftir
eine
solche
Sendung entwickelte oder
darin
verwirklichte
Konzept.
Das
Format
einer
Fernsehshow kann definiert
werden
als die
Gesamtheit
aller
denjenigen
charakteristischen
Merkmale,
die
geeignet
sind,
auch
Folgen
der
Show
ungeachtet
ihres
jeweils
unterschiedlichen
Inhalts
als
Grundstruktur
zu prdgen und
damit
zugleich
dem
Publikum
zu
erm6glichen,
die
einzelnen
Folgen
ohne
weiteres
als
Teil
einer Sendereihe
zu
erkennen.
4
In
dem
Fall
Castaway
Television
Productions
Limited
&
Plant
24
Productions
Limited
v
Endemol
(2004),
der
vor
einem
niederldndischen
Gericht stattfand, wurde
das
,,Format"
von
den
Richtern
wie
folgt
definiert:
"A
format consists
of
a
combination
of
unprotected
elements."s
Der
Bundesgerichtshof
fiihrt
aus
in
seiner
Entscheidung
"Sendeformat"
6
in
Hinblick
auf
Fernsehshows
zutreffend,
dass
neben
dem
Titel und
dem
Logo einer
Sendung
auch
folgende
formatbestimmende
Gestaltungselemente
miteinzubeziehen
sind:
etwa
ein
den
Gesamtablauf
bestimmender
Grundgedanke, bestimmte Mitwirkende,
die
Art
und
Weise
einer
Moderation,
die
Benutzung
bestimmter
auffallender
Sprach-
wendungen
oder
Sdtze,
bestimmte
Sendeabldufe,
der
Einsatz
von
Erken-
nungsmelodien
oder
Signalfarben,
die
Btihnedekoration
und sonstige
Ausstattung,
die
Dauer von
Sendung und Beitrdgen
sowie ein
bestimmter
Stil
der
Kameraftihrung,
der
Beleuchtung
und
des
Schnitts.
Showformate'
werden
somit
dahingehend
skizziert,
dass diese
die
bestindigen
und immer
wiederkehrenden Bestandteile festlegen,
welche
die
dramaturgische
Grundstruktur
der Sendung
bilden
und
ftir
den
Spannungsverlauf
innerhalb
der
Sendung
verantwortlich
sind.
3
BGHZ
155,
257
(Formatschutz);
vgl.
dazu
z.B.
von
Harro
von
Have/
Frank Eickmeier,
,,Der
gesetzliche
Rechtsschutz
von
Fernsehshowformaten",
ZUM
1994,
S.
269
f.;
Matthias Lausen,
Der
Rechtsschutz
von
Sendeformaten
(Nomos
Verlagsgesellschaft,
1998),
S.
14;
Rildiger
Litten,
Der
Schutz
von
Fernsehshow- und
Fernsehserienformaten
(Institut
fir
Rundfunkrecht,
1997),
S.
3;
Idem
in MMR
1998,
412;
Stefan
Holzporz,
,,Der
rechtliche
Schutz
des
Fernsehshowkonzepts"
Vol.
180
Juristische
Schriftenreihe
(2001),
S.
22;
Christina
Berking,
,,Die
Unterscheidung
von
Inhalt und
Form
im
Urheberrecht"
Volume
204
of
Schriftenreihe
des
Archivs/fir
Urheber-
und Medienrecht
(2002),
S.
213;
Degmair, GRUR
Int.
2003,
S.
204.
4
BGHZ
155,
257.
5
Castaway
Television
Productions
Ltd
and
Planet
24
Productions
Ltd
v
Endemol
Supreme
Court
of
the
Netherlands
16
April
2004,
rolnr. C02/284.
6
BGHZ
155,
257.
Showformate
sind
beispielsweise
Game-,
Talk- oder
Quizshows.
2011]
233

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